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Sicherheitstechnische Anlagenprüfung - ges. Prüfpflicht!Von Gesetzes wegen muss für alle luftführenden Anlagen, wie Lüftungsgeräte, Klimazentralen u.s.w., im Gastgewerbe, Haustechnik, Gewerbe- und Industrie jährlich eine Sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt werden.
Für die Durchführung und den Prüfnachweis ist der Anlagenbetreiber, oder die mit der Wartung oder Sicherheit beauftragte Person persönlich haftbar.
Vermeiden Sie: - Ausstieg der Versicherung im Schadensfall
- persönliche Haftungen
Noch heute anmelden! ......Fordern Sie das Anmeldeblatt an.
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